In zwei Wochen wird der Gemeinderat neu gewählt, und immer wieder taucht die Frage auf: Wie wähle ich so, dass es auch gilt? Wenn man nur Bewerber aus einem der beiden Stadtteile wählen will, gilt die einfache Fausregel: Entweder sechs mal zwei Stimmen verteilen – oder vier mal drei.
18 Bewerberinnen und Bewerber stehen am 26.05.2019 zur Wahl, zehn aus Inneringen und acht aus Hettingen. Für beide Stadtteile sind jeweils sechs Ratssitze zu besetzen.
Das Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg ist sicherlich nicht das einfachste, aber vielleicht das gerechteste. Die Sitze im Gemeinderat werden eben nicht wie beispielsweise die Listenplätzen bei der Bundestagswahl nach von Parteien festgelegten Reihenfolgen vergeben, sondern die Wählerinnen und Wähler können ihre Stimmen selbst an die Personen geben, denen sie ihr Vertrauen schenken wollen. Und damit nicht genug: Die eigenen Favoriten können nicht nur mit einer Stimme, sondern bis zu drei Stimmen bedacht werden (Kumulieren).
Nachdem in der Stadt Hettingen – wie bei nahezu allen Gemeinden in der Region, die aus mehreren Ortsteilen bestehen – die sogenannte unechte Teilortswahl gilt, heißt es eine Besonderheit zu beachten: Nachdem für jeden Stadtteil maximal sechs Gemeinderätinnen oder Gemeinderäte gewählt werden können, darf man für jeden Stadtteil auch maximal sechs Personen wählen.
Wenn man also seine zwölf Stimmen ausschließlich für Kandidatinnen aus einem Stadtteil vergeben möchte, der kann sich an einer einfachen Formel orientieren: Sechs mal zwei oder vier mal drei!
Also entweder sechs hiesige Bewerberinnen und Bewerber mit jeweils zwei Stimmen wählen oder vier hiesige Bewerberinnen und Bewerber mit drei Stimmen wählen. Hält man diese Regel ein, kann eigentlich nichts schiefgehen.
Es ist möglich, aber nicht zwingen notwendig, dass man Bewerberinnen und Bewerber aus dem jeweils anderen Stadtteil wählen. Allerdings wird dies durchaus unterschiedlich gehandhabt. Bei der letzten Wahl im Jahr 2014 gingen beispielsweise mit gut 300 Stimmen doppelt so viele Stimmen von Inneringer Wählern an Hettinger Bewerber als umgekehrt Wähler aus Hettingen Stimmen an Inneringer Bewerber gegeben hatten.
Das Wählen selbst, also das Ausfüllen der Stimmzettel, kann man entweder einfach oder kompliziert machen.
Die einfache Variante geht so, dass man die Stimzettel nimmt, auf denen die Bewerberinnen oder Bewerber stehen, die man wählen will. Das kann einer sein, das können aber auch beide sein. Dann schreibt man hinter die Bewerber, die man wählen will, die Zahl der Stimmen, die man ihnen geben will. Hier gelten dann die oben beschriebenen Formeln: 6×2 oder 4×3. Zu beachten ist: Gibt man die Stimmzettel beider Inneringer Listen ab, darf man insgesamt nur 6×2 oder 4×3 Stimmen abgeben, nicht auf jedem der beiden Stimmzettel!
Die nicht verwendeten Stimmzettel muss man übrigens nicht mit abgeben, diese sollten am besten verbrannt werden.
Die kompliziertere Variante, das sogenannte „Panaschieren“, geht so: Man nimmt den Stimmzettel einer beliebigen Liste, verteilt darauf wie oben beschrieben Stimmen. Diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, die man wählen will, die aber nicht auf dem verwendeten Stimmzettel stehen, kann man dann handschriftlich in die leeren Zeilen unterhalb der vorgedruckten Namen eintragen. Man muss lediglich darauf achten, dass mann die leeren Zeilen beim richtigen Stadtteil verwendet. Auch hier gilt: Die nicht verwendeten Stimmzettel muss man nicht mit abgeben.
Im Prinzip ist es also ganz einfach. Außer man macht es kompliziert…