Die Schwäbische Zeitung berichtet in ihrer heutigen Ausgabe über die östlich der Nachbarstadt Veringenstadt geplanten Windkraftanlagen und weist im Kommentar darauf hin, dass auch Inneringen hiervon „betroffen“ sei.
Wie stark ist die „Betroffenheit“ denn?
Auf diesem Google-Earth Bild (zum Vergrößern anklicken) sind die in der Zeitung angegebenen Standorte eingezeichnet, sie liegen deutlich mehr als zwei Kilometer von der Inneringer Ortslage entfernt.
Klar ist: Man wird die Windräder sehen können, da braucht man sicherlich keine Fotomontage und keine Visualisierung. Wichtiger ist sicherlich die Frage, ob man die Anlagen auch hören kann.
Nachdem Schallwellen wie allgemein bekannt über die Luft übertragen werden, spielt die jeweils herrschende Windrichtung eine entscheidende Rolle. Hauptwindrichtung ist bei uns Südwest, so dass in den meisten Fällen weder von den „Veringer“ noch von den „Inneringer“ Anlagen im Wortsinne etwas zu hören sein dürfte. Nur bei reinem Westwind oder reinem Ostwind könnte das theoretisch der Fall sein.
Ob dann tatsächlich etwas zu hören sein wird ist eine Glaubensfrage: Während Windkraftgegner diese Ansicht vehement vertreten und vor allem vor dem (nicht hörbaren) Infraschall warnen, sehen die Befürworter das Gegenteil gegeben: Mit zunehmender Entfernung schwächt sich der Schall ab und ist irgendwann – Windrichtung hin, Windrichtung her – nicht mehr zu hören. Der Windenergieerlass des Landes, der für die Genehmigung maßgeblichen Kriterien aufstellt, sieht deshalb einen gewissen Mindestabstand vor – 700 m bei Wohngebieten. Die über 2 km Abstand zu den Veringer Anlagen liegen also deutlich darüber. Zudem verursacht der Wind ja auch „vor der Haustür“ für Geräusche. Bäume und Sträucher rascheln, so dass es irgendwann einmal schwierig werden dürfte, Geräusche tatsächlich zuzuordnen.
Man kann zu dieser Sache so oder so stehen. Wichtig wäre auf jeden Fall, dass man sich sachlich und nicht emotional darüber unterhält. Dass wir, wenn die Atomkraft in (nur noch) sieben Jahren abgestellt werden soll, andere Energiequellen brauchen, dürfte einleuchten. Insofern ist ein „Wir wollen das nicht“ nur dann objektiv, wenn auch realistische Alternativen benannt werden können.
Übrigens: So ganz überraschend kommt die Sache nicht! Dieser Standort wurde vom Gemeindeverwaltungsverband im Verfahren zur Ausweisung von Konzentrationszonen vorgesehen – in mehreren öffentlichen Sitzungen.