Volles Haus beim Griiicht: Aufgrund des schlechten Wetters fand die diesjährige Verhandlung im Narrenheim statt.
Die Strafe, die das „hohle“ Inneringer Gericht den beiden Angeklagten Steffen Schüle und Hermann Teufel aufgebrummt hat, ging ziemlich glimpflich aus. Gemeinsam mussten sie das Kohlrabenlied singen, wo die ganze Zuschauerschar sogleich mit einstimmte. Außerdem muss das Gericht im nächsten Jahr am Rosenmontag aufs Feinste verköstigt werden.
Gerichtsschreiber Holger Bohner hatte wiederum ein wildes Spektakel zu Papier gebracht. Gerichtsdiener Marc Fritz verlas zu Beginn dem Richter Timo Metzger die schwerwiegende Anklageschrift der nicht vorhandenden Inneringer Kohlrabenverordnung. „Der Steffen macht sich im Ort breit, und der Teufel Hermann macht sich dünn. Beides untragbare Zustände.“ Im Laufe der Anklage, bei der sich Verteidiger Georg Brandstetter und Staatsanwalt Bernd Metzger immer wieder einen Schlagabtausch lieferten, wurden Themen fernab der beiden Delinquenten gestreift. So kam auch das „Spielzeug der heißen Luft produzierenden Biogasanlage“, die Windenergie, die alte Schule oder die bevorstehende Albhallensanierung und natürlich der Gemeinderat zur Sprache.
Jedoch fand Gerichtsdiener Marc immer wieder eine Verknüpfung zu den beiden Angeklagten und somit einen triftigen Grund, warum diese denn nun schuldig gesprochen werden sollten. Wer dabei war, erlebte eine wiederum gelungene Inszenierung aus der Feder von Holger Bohner, die vom Gerichtsteam genial umgesetzt wurde.
Nach reiflicher Überlegung sprach der „hohle“ Richter das Urteil, das da lautete, dass beide Angeklagten irgendwie dafür verantwortlich seien, was irgendwann mal im Ort schief gelaufen sei. Fußballverantwortlicher Steffen Schüle habe es beispielsweise immer noch nicht geschafft, die Fußballer in die Bundesliga zu führen. Hermann Teufel wurde gar als ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender für den Zusammenbruch der deutschen Finanzmärkte verantwortlich gemacht, und überhaupt sei er schuldig, dass die Alten heutzutage nix mehr schaffen wollen. Das Urteil, das sofort vollstreckt wurde, fiel mit dem Kohlrabenlied einigermaßen harmlos aus, zumal die Gäste im voll besetzten Narrenheim sofort unterstützend mit einstimmten.
Quelle: Schwäbische Zeitung