Bei der Pfarrgemeinderatswahl im Erzbistum Freiburg kann noch bis Sonntag (05.04.) gewählt werden. Die Fristen waren aufgrund der Corona-Krise um zwei Wochen verlängert worden.
So können die Wahlberechtigten noch bis zum 03.04., 18:00 Uhr, online ihre Stimme abgeben (unter www.ebfr.de/pgr-wahl2020). Briefwahlanträge können sie noch bis zum Ablauf des 01.04. beim Pfarramt in der Kirchengemeinde stellen und die Briefwahlunterlagen bis zum 05.04., 12:00 Uhr, abgeben. Stichtag für die Erlangung des aktiven sowie passiven Wahlrechts und für die vor der Wahl geltenden satzungsmäßigen Fristen und Termine bleibt der 22.03.2020. Bereits abgegebene Stimmen behalten ihre Gültigkeit.
Der Geschäftsführer des Diözesanrates Martin Müller hofft, bis zum Ende der Online-Frist (Freitag, 03. 04. 18 Uhr) auf mehr als 100.000 abgegebene Online-Stimmzettel zu kommen. „Bis Montagabend (30.03.) hatten bereits über 96.000 Wahlberechtigte ihre Stimme abgegeben. Das sind bereits jetzt schon mehr als ein Drittel der Wählerinnen und Wähler von 2015 insgesamt.“