Fasnet: Urteil gegen Chefin einer ruchlosen Weiber-Bande

Margot Jöckel und Andreas Hospach standen heuer vor dem hohlen Kohlrabengericht Inneringen. Natürlich kamen sie nicht ungeschoren davon.

Quelle: Schwäbische Zeitung

Bereits zum 13. Mal hat das hohle Inneringer Kohlrabengericht getagt. Die Vergehen und die Schandtaten gehen einfach nicht aus, daher wurden Margot Jöckel und Andreas Hospach angeklagt. Richter, Staatsanwalt, Verteidiger und Gerichtsdiener waren sich am Schluss mehr oder weniger einig, die beiden Angeklagten zu verurteilen.

Die beiden Delinquenten wurden unter großer öffentlicher Anteilnahme dem Gericht vorgeführt. Richter Timo Metzger ließ sich von Gerichtsdiener Marc Fritz die schwerwiegende Anklageschrift vorlesen, natürlich nicht ohne ständige Unterbrechungen vom Staatsanwalt Bernd Metzger und Verteidiger Georg Brandstetter.

So wurde Margot angeklagt, nachdem ihr Vergehen auf vielen Umwegen beleuchtet wurde, Kopf einer ruchlosen Bande Weiber zu sein, die nichts anderes im Sinne hätte, als die männliche Bevölkerung zu schikanieren und zu ihren Haussklaven umzuerziehen. Aus dem Publikum erhob sich natürlich Widerstand, und Transparente wurden ausgerollt, die den Freispruch für Margot forderten. „Dietmar, jetzt sag doch auch mal was“, hilfesuchend wandte sich die Angeklagte an ihren Ehemann, der sich aber vornehm zurückhielt.

Auch Andreas Hospach, besser bekannt als „Boscha“, stand eine vernichtende Anklage ins Haus. Mit seinem Sonnenbräu-Museumsstübchen, das bereits nationale Berühmtheit erlangt habe, sei ein Ort geschaffen worden, wo sich zwielichtige Gestalten zu konspirativen Treffen und zum Aushecken von Schindludereien versammeln würden. Herrliche und durchweg missverständliche Wortspielereien begleiteten die halbstündige Verhandlung, bevor das Urteil gefällt wurde.

Margot hat ein Jahr lang Zeit, sich zu bessern und ihre Hausfrauen-Tauglichkeit unter Beweis zu stellen. Bei einem Kontrollbesuch durch das hohle Gericht im kommenden Jahr muss sie ein fünfgängiges Menü zubereiten. Andreas „Boscha“ wurde dazu verurteilt, an dem Kontrollbesuch teilzunehmen und mitessen zu müssen. Als Sofort-Bestrafung mussten beide miteinander das fast vergessene Fasnetslied „Rucki-Zucki“ spielen und das Publikum wurde verurteilt, mitzusingen und zu schunkeln, egal wie schlecht die Darbietung auch sei.

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