Gemeinderatswahl: 6 mal 2 oder 4 mal 3

Am nächsten Sonntag wird der Gemeinderat neu gewählt, und immer wieder taucht die Frage auf: Wie wähle ich so, dass es auch gilt? Wenn man nur Bewerber aus einem der beiden Stadtteile wählen will, gilt die einfache Fausregel: Entweder sechs mal zwei Stimmen verteilen oder vier mal drei.

18 Bewerberinnen und Bewerber stehen am 09.06.2024 zur Wahl, acht aus Inneringen und zehn aus Hettingen. Für beide Stadtteile sind jeweils sechs Ratssitze zu besetzen.

Das Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg ist sicherlich nicht das einfachste, aber vielleicht das gerechteste. Man kann eben nicht wie bei den anderen Wahlen nur eine Partei (= LIste) wählen, und die Sitze im Gemeinderat werden dann nach der von der Partei festgelegten Reihenfolgen vergeben. Vielmehr können die Wählerinnen und Wähler ihre insgesamt 12 Stimmen auf verschiedene Listen (=“Parteien“) verteilen (Panaschieren) und außerdem den Bewerberinnen und Bewerbern unterschiedlich viele Stimmen, nämlich bis zu drei pro Bewerber geben (Kumulieren).

Nachdem in der Stadt Hettingen – wie bei nahezu allen Gemeinden in der Region, die aus mehreren Ortsteilen bestehen – die sogenannte unechte Teilortswahl gilt, heißt es eine Besonderheit zu beachten: Nachdem für jeden Stadtteil maximal sechs Gemeinderätinnen oder Gemeinderäte gewählt werden können, darf man für jeden Stadtteil auch maximal sechs Personen wählen.

Man kann aber durchaus alle zwölf Stimmen ausschließlich für Kandidatinnen aus einem Stadtteil vergeben. Hierbei kann man sich an einer einfachen Formel orientieren: Sechs mal zwei oder vier mal drei!

Also entweder sechs hiesige Bewerberinnen und Bewerber mit jeweils zwei Stimmen wählen oder vier hiesige Bewerberinnen und Bewerber mit drei Stimmen wählen. Hält man diese Regel ein, kann eigentlich nichts schiefgehen.

Es ist möglich, aber nicht zwingend notwendig, dass man Bewerberinnen und Bewerber aus dem jeweils anderen Stadtteil wählt. Allerdings wird dies durchaus unterschiedlich gehandhabt. Bei den Wahlen 2014 und 2019 gingen beispielsweise jeweils doppelt so viele Stimmen von Inneringer Wählern an Hettinger Bewerber als umgekehrt Wähler aus Hettingen Stimmen an Inneringer Bewerber gegeben hatten.

Das Wählen selbst, also das Ausfüllen der Stimmzettel, kann man entweder einfach oder kompliziert machen.

Die einfache Variante geht so, dass man die Stimzettel nimmt, auf denen die Bewerberinnen oder Bewerber stehen, die man wählen will. Das kann einer sein, das können aber auch mehrere sein. Dann schreibt man hinter die Bewerber, die man wählen will, die Zahl der Stimmen, die man ihnen geben will. Hier gelten dann die oben beschriebenen Formeln: 6×2 oder 4×3.

Die nicht verwendeten Stimmzettel muss man übrigens nicht mit abgeben, diese sollten am besten verbrannt werden.

Schreibe einen Kommentar