Griicht lässt (mal wieder) keine Gnade walten

Vor großem Publikum ist das wortwitzige Strafverfahren gegen die beiden Delinquenten beim traditionellen Narrengericht beim Narrenheim abgehalten worden. Bevor das Gericht tagte, hatten die Fasnetsausschreier einige lustige Gegebenheiten aus dem Ort zu berichteten.

Die Verhandlung aus der Feder von Gerichtsschreiber Holger Bohner beleuchtete wieder allerhand Missstände im Ort, die auf wilden Wegen immer wieder auf die zwei Angeklagten zurückzuführen sind. Gerichtsdiener Marc Fritz verlas zunächst die Anklageschrift: Die wirft Raimund Teufel fluchtartiges Verlassen des Musikvereins vor, um sich dann im Narrenverein mit seinem umtriebigen Sturm und Tatendrang als Elferratkamerad und Kassier einzubringen. Dem neuen Inneringer Recyclinghofchef wurde vorgeworfen, diesen völlig heruntergewirtschaftet zu haben, kriminellen Vereinigungen Unterschlupf gewährt zu haben und außerdem die Bauhofarbeiter am Arbeiten zu hindern.

Daraufhin folgte ein ortsspezifischer Streifzug zwischen Verteidiger Georg Brandstetter und Staatsanwalt Bernd Metzger, zusätzlich kommentiert von Richter Timo Metzger und seinem Gerichtsdiener Marc Fritz. Staatsanwalt Metzger erklärte, dass man sich beim Elferrat um die plan- und ziellos durchs Leben streunende Menschen kümmere und sich Raimund schamlos in die arglose Truppe eingeschlichen habe. Raimund Teufel überrumpelte das Gericht, indem er sich selbst verteidigte und bemängelte, dass weder das Kennenlern-Seminar oder der Knigge-Kurs für Zunfträte stattgefunden habe, noch die Marschprobe mit Üben der Wink-Einlage.

Musikverein, Guggenmusik, Feuerwehr, Frauengemeinschaft, die bevorstehende Albhallensanierung und das Historienspiel wurden vom Gericht genau unter die Lupe genommen, und auf irgendwelchen Wegen konnten immer wieder Raimund Teufel oder Norbert Bitzer als Urheber und Mitverantwortliche für Missstände ausgemacht werden.

Die Verhandlung erbrachte schlussendlich den Schuldspruch für die beiden Angeklagten. Sofortige Strafe war das Singen eines Fasnetsliedes, die weitere Strafe ist die Verköstigung des hohlen Inneringer Narrengerichts am nächstjährigen Rosenmontag.

Quelle: Schwäbische Zeitung

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